*Angebot gilt nur für Unternehmen und Gewerbetreibende.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen.

1.2. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens aber mit der widerspruchslosen Annahme unserer Ware, erkennt der Käufer unsere Verkaufsbedingungen an.

1.3. Abweichendes gilt nur dann, wenn es zwischen dem Käufer und uns, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.


2. Angebote
2.1. Alle Angebote sind freibleibend und für spätere Lieferungen nicht verbindlich. Dies gilt sowohl für Preise als auch für Angaben über Ausführungen und Maße.

2.2. Die in Prospekten, Broschüren, Katalogen, Zeichnungen, etc. vorkommenden Angaben (wie Abbildungen, Maße und Beschriftungen etc.) sind nur dann verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich darauf verwiesen wird. Änderungen der Form und Ausführungen behalten wir uns vor, soweit keine Beeinträchtigung der zugesagten Funktion eintritt.

2.3. Unsere Zeichnungen und technischen Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen von der anderen Partei nicht unbefugter Weise verwendet werden oder Dritten offenbart werden.


3. Aufträge
3.1. Die Annahme von Aufträgen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Aufhebung eines Auftrages bedarf besonderer, schriftlicher Zustimmung.

3.2. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in der Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Käufers ein, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Bezahlung verlangen. Das Verlangen auf vorherige Zahlung steht uns auch auf Forderungen aus vorhergegangenen Lieferungen zu.


4. Lieferfristen und Lieferung
4.1. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Wir behalten uns Zwischenverkauf vor.

4.2. Teillieferungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders und schriftlich vereinbart, zulässig.

4.3. Lieferungen erfolgen entweder ab Lager mit üblicher Zustellfrist oder soweit nicht vorrätig nach Auslieferung durch unseren Vorlieferanten oder Hersteller. Für dort genannte Lieferzeiten übernehmen wir keine Gewähr; es sei denn, es wurde ausdrücklich Termingeschäft vereinbart.

4.4. Ist eine Lieferfrist ausdrücklich, schriftlich vereinbart, gilt sie grundsätzlich als angemessen verlängert, wenn sie infolge von Umständen, die nicht von uns zu beeinflussen sind, nicht eingehalten werden kann. Wird die Lieferfrist überschritten, ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist uns aber in jedem Fall schriftlich mitzuteilen.

4.5. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und gilt als erfüllt mit dem Datum des Lieferscheins, spätestens aber mit Datum der Übergabe an den Frachtführer.

4.6. Über- und Unterlieferungen bis zum Ausmaß von 5% behalten wir uns vor.

4.7. Wegen einer verzögerten oder unausführbaren Lieferung steht dem Käufer kein, wie immer gearteter, Schadenersatz zu. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitung besteht auch dann nicht, wenn die Verzögerung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Hindernisse (insbesondere Streik und Aussperrung) beim Vorlieferanten, auf dem Transportweg oder beim Auftragnehmer eintreten.

4.8. Mit Übergabe an den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über.

4.9. Liegt keine Weisung des Käufers vor, bestimmen wir den Frachtführer. Die Kosten für den Versand übernimmt der Käufer. Frachtzahlungen durch uns gelten als Vorlage zu Lasten des Käufers.


5. Preise und Zahlung
5.1. Für Lagerware verstehen sich unsere Preise ab Lager Ohlsdorf, zuzüglich Mehrwertsteuer inkl. handelsüblicher Verpackung. Für Ware, die wir besorgen, ab Werk, wobei Verpackung, Fracht oder Porto und Versicherung nicht eingeschlossen sind. Kosten für etwaige, abweichende Verpackungsvorschriften sind vom Käufer zu tragen.

5.2. Wir behalten uns vor, jeweils unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden. Diese folgen den Preisen unserer Lieferanten. Der Umfang unseres Sortiments erlaubt es nicht, Änderungen laufend bekanntzugeben.

5.3. Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers. Beschädigung und Verlust auf dem Transport trägt der Besteller. Sofern Ansprüche wegen entstandenen Transportschadens von uns geltend gemacht werden sollen, sind Beschädigungen an der Verpackung und Ware vom Empfänger sofort bei der Anlieferung entsprechend bescheinigen zu lassen, gemäß den Vorschriften der Bahn, Post, Paketdienst oder Spedition.

5.4. Zahlungen werden fällig innerhalb von 30 Tagen ab Fakturendatum netto. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in jeweiliger Höhe der Kosten kurzfristiger Bankkredite eingefordert.

5.5. Ein Rückbehaltungsrecht steht nicht zu. Gegenansprüche können nur aufgerechnet werden, wenn diese rechtskräftig festgestellt und fällig sind.

5.6. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber.

5.7. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Kaufpreisansprüche, insbesondere auch der jeweiligen Saldo-Forderungen dieser Art, die uns aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen. Bei Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.

5.8. Uns nicht bekannte Besteller liefern wir nur gegen Vorkasse.


6. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis zur völligen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Nur die dazu bestimmte Ware darf im normalen Geschäftsverkehr verarbeitet oder verkauft werden. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist vor völliger Zahlung unzulässig. Wird die Ware weiterverkauft oder verarbeitet, dann tritt an Stelle unseres Eigentumsrechtes die Forderung an den neuen Erwerber, bis zur Höhe unserer Forderung. Unserer Abnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen seine Forderung an den neuen Erwerber schriftlich an uns abzutreten und uns den Einzug zu ermöglichen.


7. Mängelrüge
7.1. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Werden Mängel entdeckt, ist die Verwendung der beanstandeten Ware sofort einzustellen.

7.2. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge leisten wir Gewähr entweder durch Rücknahme und Neulieferung oder nach eigener Wahl Nachbesserung. Wir haben auch die Wahl, Gewähr durch Minderung des Kaufpreises zu leisten.

7.3. Der Käufer muss uns die Gelegenheit geben, uns von dem Mangel zu überzeugen; geschieht dies nicht , entfallen alle Mängelansprüche.

7.4. Für Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir eine schriftliche Zustimmung gegeben haben.

Wird die Ware von uns aufgrund von Konstruktionsangaben des Käufers hergestellt oder wurde vom Käufer unsere Konstruktion gutgeheißen, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass zeichnungsgemäß gefertigt wurde.

7.5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Beschädigung durch normalen Verschleiß, unsachgemäßer Wartung, Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen und über den normalen Gebrauch hinausreichende Verwendung, oder wenn der Käufer selbst Änderungen an der Ware vorgenommen hat.


8. Warenrückgabe
Rückgaben oder Umtausch bedürfen in jedem Fall unserer vorherigen Zustimmung. Artikel, die gesondert bestellt werden (nicht lagerhaltige Artikel) können in keinem Fall zurückgenommen werden.


9. Haftung und Haftungsausschuss
9.1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den, in den Verkaufsbedingungen getroffenen, Vereinbarungen. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir dem Käufer keinen Schadenersatz zu leisten haben für die Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden und für Gewinnentgang, sofern wir uns nicht grobe Fahrlässigkeit zuschulden kommen haben lassen.

9.2. Bei Lieferungen gemäß Zeichnungen oder Angaben des Käufers hat der Käufer uns in Bezug auf etwaige Verletzung von Rechten Dritter schadlos zu halten.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, ist für beide Vertragsparteien Gmunden. Das gilt auch für Klagen zur Rückgewähr der Ware, Schecks-, Wechsel- und Mahnverfahren.


11. Spätere Geschäfte
Für alle späteren Geschäfte gelten vorstehende Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen, auch wenn wir diese nicht für jede Lieferung nochmals beifügen. Diese allen unseren Angeboten zugrunde liegenden Bedingungen erkennt der Besteller stillschweigend und bindend für sich an, ohne eines besonderen Hinweises zu bedürfen. Diese Bedingungen gelten zugleich als Grundlage für alle Geschäfte, auch wenn der vorstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen Geschäft besonders angeführt ist.


Diese Verkaufsbedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen in vollem Umfang wirksam.

Stand: 01.07.2019

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